In den drei zentralen Bereichen des BGM gibt es gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Massnahmen. Erfahren Sie, was Pflicht ist und was Sie freiwillig umsetzen können.
Im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz müssen Sie als Betrieb Einflüsse erkennen, die der Gesundheit schaden oder Unfälle verursachen könnten, und sie beseitigen. Dies ist Teil der Risikoprävention. Als Betrieb sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet (u.a. gemäss Arbeitsgesetz ArG und gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG), solche Massnahmen umzusetzen.
Mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung können Sie Ressourcen am Arbeitsplatz stärken, um das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden zu steigern. Konkret geht es hier um die Fragestellung: Was hält gesund und motiviert? Im gleichen Zug sollen Belastungen reduziert und Stress gesenkt werden. Aktivitäten in der Betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten, ist für Sie als Betrieb freiwillig.
Mit Absenzenmanagement, der Begleitung von Langzeit-Abwesenden und mit Massnahmen der Reintegration unterstützen Sie Mitarbeitende, ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederzuerlangen und an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Daten, die erhoben werden, z. B. Absenzquoten, können Probleme aufzeigen und die Suche nach Massnahmen anregen. Klare und verbindliche Prozesse im Umgang mit Kurz- und Langzeitabsenzen schaffen Orientierung und sorgen für die Gleichbehandlung von erkrankten oder verunfallten Mitarbeitenden. Wichtig ist auch, dass Führungskräfte befähigt sind, psychische Probleme früh zu erkennen und bei Krisen zu intervenieren. Die Aktivitäten in diesem Bereich sind für Sie als Betrieb teils obligatorisch (gemäss UVG, IVG), teils freiwillig.
Bundesamt für Gesundheit BAG (2020). Die Schweizer Landschaft der BGM-Akteure. (Zugriff: 31.08.2021).
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