Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verunfallt oder länger krank ist, zahlt sich eine frühzeitige und professionelle Betreuung aus. Denn diese fördert die Genesung und erhöht die Chance, dass die betroffene Person wieder im Betrieb arbeiten kann. Eine Wiedereingliederung ist für alle Beteiligten ein Gewinn – auch finanziell.
Eine psychische oder physische Krankheit oder ein Unfall können ein Leben komplett verändern. Die betroffenen Personen fallen für Wochen oder Monate bei der Arbeit aus. Studien zeigen, dass nach sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit die Eingliederungschancen um rund fünfzig Prozent sinken. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie frühzeitig eine Betreuung in die Wege leiten, wenn eine Person aus Ihrem Betrieb erkrankt oder verunfallt.
Die Perspektive auf eine rasche Rückkehr ins Berufsleben kann den Heilungsprozess fördern. Und: Eine rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz ist sowohl für die betroffene Person als auch für Sie als Betrieb ein Gewinn und zahlt sich finanziell aus.
Basis für eine Wiedereingliederung ist das gute Zusammenspiel aller Beteiligten: Sie als Betrieb, die verunfallte oder erkrankte Person und ihr persönliches Umfeld, die Ärzteschaft sowie die Kranken- und Sozialversicherungen. Klären Sie die Ärztin oder den Arzt über die Arbeitssituation auf und sprechen Sie Wiedereingliederungsmöglichkeiten an. Für einen Austausch mit der Ärzteschaft benötigen Sie das Einverständnis der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Beziehen Sie die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter in Ihre Pläne ein und involvieren Sie die Sozialversicherungen. Diese können je nach Situation Spezialistinnen oder Spezialisten oder Reha-Kliniken vermitteln. Sehen Sie im Film der Suva, wie eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten erreicht werden kann.
Es ist wichtig, dass Sie mit der erkrankten oder verunfallten Person in der Akutphase möglichst rasch Kontakt aufnehmen. Besuchen Sie nach Möglichkeit die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter und planen Sie weitere Gespräche. Informieren Sie das Team. Holen Sie das Arztzeugnis ein und klären Sie Versicherungsfragen.
Nehmen Sie mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt Kontakt auf und sprechen Sie über die Anforderungen und die Belastungen der verunfallten oder erkrankten Person am Arbeitsplatz. Wenn Sie Informationen der Ärzteschaft benötigen, ist das Einverständnis Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters erforderlich. Klären Sie die Wiedereingliederungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen und besprechen Sie Ihre Pläne mit der Versicherung. Bleiben Sie mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter im Gespräch und geben Sie ihr oder ihm die Möglichkeit, eine aktive Rolle einzunehmen.
In der Eingliederungsphase geht es darum, dass Sie sich ein Bild über die gesundheitliche Situation und die Belastbarkeit machen. Bieten Sie nach Möglichkeit und je nach Gesundheitszustand der betroffenen Person Teilzeit- oder Schonarbeit an. Legen Sie dabei die möglichen Etappen der Wiedereingliederung fest. Vielleicht ist es auch nötig, dass Sie ergonomische oder organisatorische Anpassungen vornehmen. Überlegen Sie, welcher Tag für die Rückkehr geeignet sein könnte. Ein Donnerstag oder Freitag ist häufig ideal.
Wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wieder im Betrieb angekommen ist und normal arbeiten kann, führen Sie ein Rückkehrgespräch. Schauen Sie gemeinsam, was gut läuft und was optimiert werden könnte. Überlegen Sie als Betrieb, ob es Präventionsbedarf gibt, um weiteren Ausfällen vorzubeugen.
Suva (2019). Absenzenmanagement: ein Gewinn für jedes Unternehmen. (Zugriff: 25.01.2022).
Suva (2022). Wiedereingliederung und Reintegration. (Zugriff10.02.2022)
Suva (2022). Gemeinsam für eine rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz. (Zugriff: 10.02.2022).
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