Jeden Tag verunfallen in der Schweiz mehr als 800 Personen bei der Arbeit. Besonders tragisch sind die Unfälle, bei denen Menschen sterben oder für den Rest ihres Lebens von einer Behinderung betroffen sind.
Um Unfälle und Berufskrankheiten wie beispielsweise asbestbedingte Krebserkrankungen oder Schädigung des Gehörs zu vermeiden, sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zentral.
Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitslatz sind die Arbeitgebenden verantwortlich. Dies ist gesetzlich geregelt. Im Arbeitsgesetz (ArG) sind Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz und über Arbeits- und Ruhezeiten festgelegt. Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) verpflichtet Arbeitgebende, Massnahmen zu treffen, um Berufsunfälle und -krankheiten zu verhüten. Arbeitnehmende müssen die Arbeitgebenden bei der Durchführung der Vorschriften unterstützen,
Beim betrieblichen Gesundheitsschutz geht es darum, negative Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit von Mitarbeitenden zu verhindern. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, die erfahrungsgemäss notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und für die jeweiligen Verhältnisse angemessen sind. Ziel ist es, den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern sowie die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden zu gewährleisten.
Zum Gesundheitsschutz gehören zum Beispiel ergonomische Arbeitsplätze, die Vermeidung von psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz wie Stress, Burn-out oder Mobbing oder die Verhütung von Berufskrankheiten und -unfällen.
Vom Gesundheitsschutz profitieren nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Ihr Betrieb. Denn gesundheitsschützende Arbeitsbedingungen steigern das Wohlbefinden, die Motivation und letztendlich die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden.
Für die Arbeitssicherheit sind die lebenswichtigen Regeln zentral. Diese hat die Suva gemeinsam mit den Sozialpartnern für diverse Branchen erarbeitet. Werden diese wenigen Regeln konsequent umgesetzt, können drei Viertel aller schweren und tödlichen Unfälle verhindert werden. Wird eine lebenswichtige Regel verletzt, gilt es, die Arbeit zu stoppen, die Gefahr zu beheben und erst danach weiterzuarbeiten. Die lebenswichtigen Regeln zu kennen, reicht allein aber nicht aus. Darum begleitet die Suva Betriebe beim Aufbau und bei der Förderung einer Präventionskultur, bei der Sicherheit und beim Gesundheitsschutz, die als Bestandteile der täglichen Arbeit verstanden werden.
Ein erster Schritt in die Richtung einer Präventionskultur kann die Unterzeichnung der Sicherheits-Charta sein. Wer die Sicherheits-Charta unterzeichnet hat, verpflichtet sich, Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb zu fördern und zu fordern.
Ist die Arbeit in Ihrem Betrieb mit besonderen Gefahren verbunden wie zum Beispiel Absturzgefahr, gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Elektrisierung? Oder beschäftigen Sie mehr als fünfzig Personen? Dann müssen Sie die ASA-Richtlinien umsetzen. Für diesen Aufbau können Sie eine überbetriebliche Lösung (Branchenlösung) oder eine individuelle Lösung wählen. Kann Ihr Betrieb keine dieser Lösungen anwenden? Füllen Sie den Selbsttest der Suva aus, um die Situation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes selbst zu beurteilen. Wenn Sie ein Unternehmen mit besonderen Gefahren sind, das weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigt, gelten für Sie reduzierte Anforderungen.
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS (2021). Umsetzung. (Zugriff: 10.01.2021)
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (2020). Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. (Zugriff: 10.01.2022).
Suva (2022). Gefahrenermittlung für KMU. (Zugriff:10.01.2022)
Suva (2022). Lebenswichtige Regeln. (Zugriff: 10.01.2022)
Suva (2022). Sicherheitssystem ASA. (Zugriff: 10.01.2022)
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